Hüttenordnung im Anton-Proksch-Haus

 Lieber Gast!

Das Anton-Proksch-Haus wird mittels eines Selbstbewirtschaftungskonzeptes mit anwesendem (ehrenamtlichen) Hüttendienst bewirtschaftet. Um allen Gästen einen angenehmen und störungsfreien Aufenthalt zu ermöglichen, bitten wir dich um Einhaltung folgender Regeln:

Öffnungszeiten

Das Anton-Proksch-Haus ist ganzjährig geöffnet. Um sicher zu gehen, dass das Haus zugänglich ist, reserviere ein Zimmer bzw. kontaktiere uns per E-Mail an anton@prokschhaus.at.

Reservierungs- und Stornobedingungen

  • Reservierungen sind über unser Online-Buchungstool („Buchen“ Button im Headerbereich) möglich. Für Gruppenanfragen oder exklusive Hausbuchungen wende dich bitte per E-Mail an anton@prokschhaus.at.
  • Ohne gültige Reservierung können wir keinen Schlafplatz garantieren.
  • Der Gast hat keinen Anspruch auf eine Verlängerung des Aufenthaltes. Eine Verlängerung ist entweder nach erfolgter neuerlicher Reservierung möglich oder in Abstimmung mit dem Hüttenbetreiber bzw. dem Hüttendienst vor Ort, sofern entsprechende Kapazitäten verfügbar sind.
  • Sofern der Gast vorzeitig, vor dem ursprünglich geplanten Abreisetag abreist, behält sich der Hüttenbetreiber das Recht vor, den aus der Nichtinanspruchnahme resultierenden Nächtigungspreis in voller Höhe einzuheben.
  • Der Hüttenbetreiber kann aus wichtigen Gründen, insbesondere einer technisch bedingten Unbenutzbarkeit sowie sonstigen wichtigen betrieblichen Einschränkungen, eine gültige Reservierung bis spätestens einen Tag vor der Anreise des Gastes einseitig auflösen.
  • Reservierungen können durch den Gast bis 5 Tage vor der Anreise schriftlich unter anton@prokschhaus.at storniert werden. Die bereits geleistete Zahlung wird abzüglich 5,- Euro Storno-Bearbeitungsgebühr rückerstattet. Eine spätere kostenfreie Stornierung ist nur möglich, wenn der Hüttenzustieg sowie eine Anreise auf Grund höherer Gewalt (Murenabgang, Lawinengefahr, Extremwetterlagen) nachweislich unmöglich ist. Stark- oder Dauerregen gelten nicht als Gründe für eine kostenfreie Stornierung. Erfolgt eine spätere oder keine Stornierung, wird die geleistete Anzahlung durch den Hüttenbetreiber in voller Höhe als Stornogebühr einbehalten.
  • Sollte die IKARUS Gondelbahn am An- oder Abreisetag nicht in Betrieb sein (z. B. auf Grund von schlechtem Wetter), ist das kein automatischer Stornogrund, da alternative Zustiege möglich sind.

Check-In / Check-Out

  • Der Check-In kann ab 15:00 Uhr am Anreisetag erfolgen. Wird ein reserviertes Zimmer oder Bett nicht bis spätestens 18:30 Uhr am Anreisetag in Anspruch genommen, kann das Zimmer durch den Hüttenbetreiber oder den diensthabenden Hüttendienst an einen anderen Gast weitergegeben werden, sofern zwischen dem Hüttenbetreiber und dem Gast vorab keine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde.
  • Der Check-Out hat bis 10:00 Uhr des Abreisetages zu erfolgen.

Preise

  • Es gelten ausschließlich die durch den Hüttenbetreiber auf den Aushängen im Haus sowie auf der Website unter www.prokschhaus.at/preise offiziell kundgemachten Preise für Nächtigungen, Lebensmittel, Getränke und sonstige Verkaufsartikel.
  • Mitglieder der Naturfreunde Österreich sowie Mitglieder gleichgestellter alpiner Vereine sind gemäß des Österreichischen Gegenrechtsabkommens (AUT-Hüttengegenrecht) zur Inanspruchnahme eines vergünstigten Mitgliederpreises auf Nächtigungen berechtigt.
  • Der Anspruch und die Abrechnung des vergünstigten Mitgliederpreises auf Nächtigungen ist im Online-Buchungstool entsprechend auszuwählen bzw. bei einer Reservierung per E-Mail anzugeben. Fehlende oder falsche Angaben berechtigen den Hüttenbetreiber zu einer Nachforderung des nicht entrichteten Differenzbetrages.
  • Sämtliche Preise für Nächtigungen verstehen sich pro Person und Nacht in der jeweils ausgewiesenen Zimmerkategorie.
  • Das Duschen (inkl. Warmwasser) ist im Nächtigungspreis inbegriffen.
  • Sämtliche Lebensmittel und Getränke werden ausschließlich in den jeweils festgelegten Einheiten zu den ausgewiesenen Preisen abgegeben.
  • Preisänderungen sind durch den Hüttenbetreiber jederzeit vorbehalten.

Abrechnung

  • Die Bezahlung des Zimmers erfolgt durch den Gast vor Anreise im Zuge der Reservierung im Online-Buchungstool oder per Vorauszahlung (Banküberweisung). In Absprache kann der Zimmerpreis ggf. auch vor Ort bezahlt werden.
  • Vor der Abreise hat der Gast die konsumierten Lebensmittel, Getränke und sonstige Verkaufsartikel beim Hüttendienst oder mittels der im Haus aufliegenden Zahlscheine per Banküberweisung eigenständig und auf Vertrauensbasis abzurechnen. Die Entrichtung des offenen Rechnungsbetrages kann per Barzahlung oder per Banküberweisung erfolgen. Der offene Rechnungsbetrag muss innerhalb von 14 Tagen an die Bankverbindung des Hüttenbetreibers überwiesen werden.

Gepäcktransport

  • Ein Gepäcktransport ist auf Anfrage und gegen ein Entgelt möglich. Wende dich hierzu an unser Team unter anton@prokschhaus.at oder telefonisch an Rudi Wienerroither: +43 664 8481945
  • Für den Gepäcktransport wird keine Haftung übernommen.

Verhalten im Anton-Proksch-Haus

  • Der Gast hat sich im Haus und in deren Außenbereich gegenüber anderen Gästen und der Natur jederzeit mit der gebotenen Rücksicht zu verhalten und ist dafür verantwortlich, dass das Haus in sauberem, ordentlichem und in einwandfreiem Zustand erhalten wird.
  • Der Gast hat sich mit den Fluchtwegen im Haus vertraut zu machen.
  • Im Zeitraum zwischen 22:00 und 06:00 Uhr herrscht Nachtruhe.
  • Mit Ausnahme des Eingangsbereiches und des Schuhraumes herrscht im gesamten Haus eine generelle Hausschuhpflicht. Berg- und Skischuhe, Wanderstöcke sowie sonstiges stark verschmutztes Schuhwerk sind im Schuhraum abzustellen.
  • In sämtlichen Zimmern gilt aus hygienischen Gründen eine ausnahmslose Hüttenschlafsackpflicht. Bei Bedarf kann eine frische Bettwäsche gegen eine Gebühr dazu gebucht werden.
  • In sämtlichen Zimmern ist das Kochen und der Verzehr von Lebensmitteln verboten.
  • Das Schlafen ist nur in den Zimmern gestattet. In der Gaststube, der Küche sowie den Gängen ist das Schlafen aus Sicherheitsgründen nicht gestattet.
  • Im gesamten Haus gilt ein generelles Rauchverbot, ebenso ist das Hantieren mit offenem Feuer in Form von Kerzen oder Gaskochern untersagt.
  • Die Zubereitung und Konsumation von durch den Gast mitgebrachten Lebensmitteln und Getränken ist in der Gaststube und auf der Terrasse gestattet.
  • Der Gast hat das genützte Zimmer in sauberem Zustand zu hinterlassen und den genützten Schlafplatz ordnungsgemäß aufzubetten.
  • Der Gast wird ersucht, seinen eigenen Abfall zur ordnungsgemäßen Entsorgung ins Tal mitzunehmen. Einzige Ausnahme: Biomüll kann am Komposthaufen hinter dem Haus entsorgt werden.
  • Zigarettenstummel sind ordnungsgemäß im Restmüll zu entsorgen; eine Entsorgung oder Liegenlassen im Außenbereich ist verboten.
  • Die zur Verfügung gestellten Wasser- und Energieressourcen sind sparsam und nachhaltig zu verwenden. Das Licht ist nach dem Verlassen des Raumes abzuschalten. Die Verwendung der Steckdosen ist ausschließlich zur Aufladung von Handys, Fotokameras oder GPS-Geräten zulässig; mitgebrachte elektrische Geräte mit einem sehr hohen Stromverbrauch (mobile Heizkörper, Schuhtrockner, usw.) sind nicht erlaubt. Der Hüttenbetreiber übernimmt keine Gewährleistung für eine dauerhafte Trinkwasser- und Energieversorgung.
  • Der in der Gaststube befindliche Erste-Hilfe-Koffer ist für medizinische Notfälle gedacht. Bei einer überdurchschnittlichen Inanspruchnahme des enthaltenen Rettungs- und Verbandsmateriales ist der Hüttenbetreiber oder diensthabende Hüttendienst zu informieren, um den Erste-Hilfe-Koffer für zukünftige Notfälle wieder aufzufüllen.
  • Für jede vorsätzliche oder fahrlässige Beschädigung haftet der Verursacher in vollem Umfang. Bei hinterlassenen Verschmutzungen hat der Verursacher die Kosten des Reinigungsaufwandes zu tragen.
  • Sämtliche die Tourenplanung, Routenwahl, Wetter- und Lawinensituation etc. betreffenden Entscheidungen liegen in der Eigenverantwortung des Gastes; eine diesbezügliche Haftung durch den Hüttenbetreiber ist ausgeschlossen.

Mitnahme von Hunden

Hunde sind im Anton-Proksch-Haus willkommen, jedoch unter Berücksichtigung und Einhaltung folgender Punkte:

  • Der Aufenthalt von Hunden ist im Innenbereich in der Gaststube, im Schuhraum und im Büro erlaubt.
  • Eine Übernachtung mit Hund ist im Hundezimmer „Napf“ (Zweibettzimmer inkl. Hundebett, Näpfe) möglich – abhängig von der Verfügbarkeit des Zimmers.
  • In allen weiteren Zimmern, insbesondere in der Küche und den Sanitärräumen ist der Aufenthalt von Hunden oder sonstigen Haustieren nicht erlaubt.
  • Im Haus sowie im gesamten Gebiet herrscht Leinenpflicht.
  • Bitte beachte, dass es besonders im Sommer viele Weidetiere rund um das Anton-Proksch-Haus sowie auf den Almflächen und Wanderwegen gibt. Wir bitten dich daher um Rücksichtnahme. Ausführliche Informationen zum richtigen Verhalten mit Weidetieren findest du hier auf der Naturfreunde Österreich Seite.

Verhalten im Naturschutzgebiet "Tennengebirge"

  • Innerhalb des Naturschutzgebietes „Tennengebirge“ ist das Entzünden von Lagerfeuern, das Abfeuern von Feuerwerks- oder Knallkörpern, jede sonstige Lärmerregung, das Abschneiden von Latschen sowie das Pflücken von blühenden Pflanzen gemäß der Tennengebirge-Naturschutzgebietsverordnung (LGBl. Nr. 18/1982, idgF.) verboten.
  • Für Hunde gilt gemäß § 2 der Hundehalteverordnung der Gemeinde Pfarrwerfen vom 12.12.2019 eine generelle Leinenpflicht. Bitte beachte, dass im Sommer das Anton-Proksch-Haus im Almengebiet steht und sich zahlreiches Weidevieh wie Kühe und Pferde frei um das Haus und im Wandergebiet bewegen. Allgemeine Tipps für Wanderer und Hundebesitzer findest du hier.

Einhaltung und Kontrolle der Hüttenordnung

  • Die Kontrolle der Einhaltung der gegenständlichen Hüttenordnung obliegt dem jeweils diensthabenden Hüttendienst sowie den vertretungsbefugten Funktionären des Hüttenbetreibers, welche bei grob fahrlässiger, vorsätzlicher oder wiederholter Nichteinhaltung der Bestimmungen der gegenständlichen Hüttenordnung das Hausrecht anwenden und einen Verweis erteilen können.

Kontakt

Durch die vertretungsbefugten Funktionäre des Hüttenbetreibers können jederzeit ergänzende, sofort wirksame Vorgaben und Änderungen zu der gegenständlichen Hüttenordnung erlassen werden. Die gegenständliche Fassung der Hüttenordnung tritt per 15.08.2024 mit Veröffentlichung auf der Website unter www.prokschhaus.at in Kraft und ersetzt sämtliche bisher kundgemachten Fassungen.

 

Salzburg, 05.01.2025

Referatsleitung / Anton-Proksch-Haus
Landesorganisation Salzburg der Naturfreunde Österreich